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Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg


Privatperson, Freiberufler oder Unternehmen? Diese Frage spielt bei der Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg eine entscheidende Rolle. Für Privathaushalte ist die KfW die erste Anlaufstelle. Sie unterstützt mittels des Zuschusses 440 bundesweit die Installation von Wandladestationen. Welche weiteren Optionen für die Wallbox-Förderung in BW existieren, lesen Sie hier.


Förderung durch Kommunen und Stromversorger


Für die Wallbox-Förderung in BW für Privat gibt es zum Teil zusätzliche Mittel der Kommunen oder örtlicher Stromversorger. Es empfiehlt sich dabei, die Richtlinien genau zu studieren, bevor Sie einen Antrag stellen: In einigen Fällen schließt beispielsweise ein Zuschuss durch eine Gemeinde weitere Gelder vom Bund aus. Das Stichwort lautet „Doppelförderung“.

Stromanbieter schieben der gleichzeitigen Subventionierung durch den Staat normalerweise keinen Riegel vor. Hier existieren allenfalls Klauseln, die einen Bonus durch einen anderen Energieversorger verbieten. Darüber hinaus verbinden manche Unternehmen die Zuwendung mit einer Mindestlaufzeit des Vertrags.


Wallbox-Förderung in BW durch Charge@BW


Hinter Charge@BW verbirgt sich keine reine Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg, sondern ein allgemeines Programm zur Subventionierung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Zielgruppe umfasst Freiberufler, Einzelkaufleute sowie Unternehmen und andere juristische Personen. Der interessante Aspekt: Öffentliche und nicht-öffentliche Ladepunkte sind gleichermaßen förderfähig. Zu Letzteren zählen beispielsweise auch Wandladestationen an Parkplätzen für Mitarbeiter oder bei Wohngebäuden.

An diesen Wallbox-Zuschuss in Baden-Württemberg sind verschiedene Bedingungen geknüpft. Zu den wichtigsten gehören:

  • Der Strom für die Ladestationen stammt aus erneuerbaren Energiequellen.

  • Die Betriebsdauer der Geräte in Baden-Württemberg beträgt mindestens 3 Jahre.

  • Die Wallboxen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und dem § 3 der Ladesäulenverordnung (LSV). Diese schreibt beim Wechselstromladen beispielsweise Typ-2-Stecker beziehungsweise -Kupplungen vor.

  • Nicht-öffentliche Ladepunkte von Firmen stehen den Gästen und Arbeitnehmern des Unternehmens zur Verfügung – sofern möglich.


Erfüllt die Ladeeinrichtung die Förderrichtlinien, beträgt die Zuwendung bis zu 40 % der Kosten. Netzanschluss, Installation sowie eventuelle Tiefbauarbeiten sind inbegriffen. Die maximale Förderhöhe erstreckt sich bis maximal 2.500 EUR pro Ladepunkt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen schließt Charge@BW ausdrücklich aus.

Um diese Wallbox-Förderung in Baden-Württemberg zu erhalten, müssen Sie den Antrag vor der endgültigen Installation und Inbetriebnahme stellen. Formulare, detaillierte Informationen zum Ablauf und die Förderrichtlinien finden Sie bei der L-Bank, der Staatsbank des Bundeslandes.


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