Wallbox-Förderung in Schleswig-Holstein
Wallbox-Förderung in Schleswig-Holstein
Elektroauto-Fahrer in Schleswig-Holstein, die sich eine private Wallbox anschaffen möchten, dürfen sich freuen: Sie können neben der bundesweiten KfW-Förderung (Zuschuss 440) auf eine Unterstützung durch das Bundesland zurückgreifen. Welche Bedingungen für die Wallbox-Förderung in Schleswig-Holstein gelten, lesen Sie hier.
Förderung von Wallboxen in Schleswig-Holstein durch das Bundesland
Unter dem Motto „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ bezuschusst das Bundesland neben Elektrofahrzeugen gezielt Wandladestationen für Privatpersonen. Ausgesprochen interessant ist hierbei, dass sich diese Wallbox-Förderung in Schleswig-Holzstein mit dem KfW-Zuschuss kombinieren lässt. Falls Sie die Anforderungen für die beiden Zuschüsse erfüllst, profitieren Sie somit doppelt. Dabei erhalten Sie vom Bundesland maximal 700 EUR – 400 EUR für die Installation und den Anschluss sowie 300 EUR für Wallbox. Zugleich beschränkt sich die Höhe auf höchstens 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Förderung von Wallboxen in Schleswig-Holstein ist mit folgenden Bedingungen verbunden:
Die Wandladestation ist fabrikneu und besitzt eine Leistung von 11 bis 22 kW.
Kauf und Installation erfolgen spätestens am 31. Dezember 2022. Als Beleg dient das Rechnungsdatum.
Die Wallbox muss mindestens zwei Jahre lang Ihr Eigentum bleiben. Andernfalls wird eine Rückzahlung der Zuwendung fällig.
Bei der Kombination mit anderen Fördermitteln darf die Gesamtsumme Ihre Kosten nicht übersteigen.
Gut zu wissen: Das Bundesland weist darauf hin, dass das Förderprogramm nur so lange läuft, wie die veranschlagten Mittel ausreichen. Das heißt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bei erschöpftem Budget besteht kein Anspruch auf eine Förderung mehr.
Die kompletten Richtlinien des Programms sowie den Antrag für die Wallbox-Förderung in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Förderseite der Landesregierung.
Zusätzliche Fördermittel für Stromspeicher für die eigene PV-Anlage
Neben der eigentlichen Wallbox-Förderung in Schleswig-Holstein erhalten Sie weitere Mittel, falls Sie einen Stromspeicher für Ihre PV-Anlage installierst. Es gelten folgende Kriterien:
Die Kapazität des Stromspeichers beträgt mindestens 3 kWh.
Er ist mit einer Gebäude-PV-Anlage mit einer Leistung von 5 kWp oder höher verbunden.
Sind diese Anforderungen erfüllt, steuert das Bundesland 200 EUR zu den Kosten für die Installation und den Anschluss sowie 800 EUR zum Stromspeicher bei. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % der Kosten. Von der letzten Regel gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie zusammen mit dem Stromspeicher eine PV-Dachanlage mit mindestens 5 kWp aufbauen lässt, erhalten bis zu 75 % der Kosten oder maximal 1.200 EUR. Dafür ist es erforderlich, dass die Installation von PV-Anlage und Stromspeicher nicht mehr als 90 Tage auseinanderliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag für die Förderung von Stromspeichern in dieser Form nur noch bis zum 17. Januar 2021 stellen kannst.