E-Auto-Prämie und Förderungen für Hybrid: So funktioniert es
E-Auto-Prämie und Förderungen für Hybrid: So funktioniert es
Wer in diesen Tagen den Kauf eines neuen Autos plant, kommt daran nicht vorbei: an der Frage, ob es Zeit für ein Elektro-Auto oder ein Hybrid-Fahrzeug ist. Doch der im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor höhere Anschaffungspreis schreckt manche Käufer ab. Dabei besteht die Möglichkeit, sich den Erwerb durch den Staat bezuschussen zu lassen. Hier erfahren Sie was Sie über E-Auto-Prämien und Förderungen für Hybrid wissen müssen und wie Sie sie beantragen können.
Das Ziel: Verbreitung der Elektromobilität für den Klimaschutz
Uneigennützig bezuschusst der Staat die Elektromobilität natürlich nicht: Deutschland hinkt den vereinbarten Klimaschutzzielen hinterher. Zudem leidet die Konjunktur unter der Corona-Krise. Aus diesem Grund gibt es derzeit besonders großzügige Hybrid- und E-Auto-Förderungen im Rahmen von etlichen tausend Euro pro Fahrzeug. Davon übernimmt einen Teil der Staat, den anderen Teil steuern die Hersteller bei.
E-Auto-Prämie: Ab wann und wie lange läuft das Programm?
Genau genommen gibt es zwei Hybrid- und Elektroauto-Prämien. Eine davon ist seit Längerem als Umweltbonus bekannt. Ende 2019 hat der Bund beschlossen, diesen deutlich zu erhöhen und darüber hinaus zu verlängern. Diese allgemeine Förderung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen läuft jetzt bis Ende des Jahres 2025. Um die staatliche Leistung in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, dass der Hersteller einen Preisnachlass in gleicher Höhe gewährt.
bis Ende 2021: Erhöhte Innovationsprämie wegen Corona-Krise
Wegen Corona hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, einen noch stärkeren Anreiz für den Kauf von Elektroautos und Hybrid-Fahrzeugen zu setzen. Deshalb kommt seit Juni 2020 zum bereits bekannten Umweltbonus ein Zuschlag hinzu, er wird zur „Innovationsprämie“. Dadurch verdoppelt sich der Förderanteil des Staats. Diese erhöhte Hybrid- und E-Auto-Prämie ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Um sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Ihr E-Auto bis zu diesem Zeitpunkt zulassen.
Gut zu wissen: Wenn Sie die staatliche Förderung für ein Hybrid- oder E-Auto beantragen, brauchen Sie sich um deren Zusammensetzung keine Gedanken machen. Bei rechtzeitiger Zulassung des Fahrzeugs erhälten Sie sie automatisch in voller Höhe.
Wie hoch sind die Prämien für Elektroautos und Hybrid-Autos?
Die Höhe der gesamten Hybrid- oder E-Auto-Förderung, also von Umweltbonus beziehungsweise Innovationsprämie und Herstellerzuschuss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind:
die Art des Fahrzeugs (reines E-Auto oder Plug-in-Hybrid),
der Netto-Listenpreis des Basismodells
und ob Sie das Fahrzeug kaufen oder leasen – und für welchen Zeitraum.
Beim Kauf eines E-Autos mit einem Nettolistenpreis unter 40.000 EUR beträgt der staatliche Förderanteil bis Ende 2021 beispielsweise 6.000 EUR. Dazu kommt ein Herstelleranteil in Form eines Preisnachlasses von 3.000 EUR. Dieser Zuschuss des Herstellers entspricht der Höhe des regulären Umweltbonus und ist Voraussetzung für die Förderung. Insgesamt kommt der Käufer dadurch in den Genuss eines Zuschusses zum E-Auto von satten 9.000 EUR.
Und wie sieht es in anderen Fällen aus? Konkret profitieren Sie beim Kauf eines Neufahrzeugs und dessen Zulassung bis zum 31. Dezember 2021 von folgenden Plug-in-Hybrid- und E-Auto-Prämien:
Antriebstyp | Listenpreis (netto) | Umweltbonus vom Bund | Herstellerzuschuss | Gesamtbetrag |
---|---|---|---|---|
E-Auto | bis 40.000 EUR | 6.000 EUR | 3.000 EUR | 9.000 EUR |
E-Auto | über 40.000 bis 65.000 EUR | 5.000 EUR | 2.500 EUR | 7.500 EUR |
Plug-in Hybrid | bis 40.000 EUR | 4.500 EUR | 2.250 EUR | 6.750 EUR |
Plug-in Hybrid | über 40.000 bis 65.000 EUR | 3.750 EUR | 1.875 EUR | 5.625 EUR |
Neben der rechtzeitigen Zulassung gibt es noch eine weitere Bedingung: Die Haltedauer des Fahrzeugs muss mindestens 6 Monate betragen. Erst dann dürfen Sie es weiterverkaufen.
Lassen sich geleaste Hybrid- und E-Autos staatlich fördern?
Für Leasingfahrzeuge gibt es ebenfalls eine staatliche Förderung. Deren Höhe ist seit dem 16. September 2020 nach der Länge der Leasingdauer gestaffelt. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 23 Monaten haben die Zuschüsse die gleiche Höhe wie bei einem normalen Kauf. Bei kürzeren Leasingzeiten reduziert sich der Zuschuss zum E-Auto oder Plug-in-Hybriden entsprechend: Bei 12 bis 23 Monaten beträgt er die Hälfte, bei 6 bis 11 Monaten noch ein Viertel.
Gibt es Hybrid- und E-Auto-Prämien für Gebrauchtwagen?
Falls Sie mit dem Gedanken spielen, sich ein gebrauchtes E- oder Plug-in-Hybrid-Auto zuzulegen, gibt es eine gute Nachricht: Auch Gebrauchtwagen-Käufer kommen unter bestimmten Bedingungen in den Genuss der Innovationsprämie. Folgende Voraussetzung muss das Fahrzeug erfüllen:
Die Erstzulassung darf frühestens am 5. November 2019 erfolgt sein.
Die Zweitzulassung war nach dem 3. Juni 2020.
Das Fahrzeug war maximal 12 Monate zugelassen.
Der Kilometerstand beträgt 15.000 Kilometer oder weniger.
Keiner der vorherigen Besitzer hat den Umweltbonus in Anspruch genommen.
Die staatliche Hybrid- oder Elektroauto-Prämie bei Gebrauchtwagen entspricht der von Neuwagen mit einem Listenpreis von über 40.000 EUR: Für E-Autos mit Vorbesitzer gewährt der Staat 5.000 EUR, für einen Plug-in-Hybriden 3.750 EUR. Der Herstellerzuschuss fällt prinzipbedingt weg.
Welche E-Autos und Hybridautos werden staatlich gefördert?
Das Angebot an E-Autos und Plug-in-Hybridfahrzeugen wird immer größer. Sie möchten wissen, ob Ihr favorisiertes Elektroauto für die Kaufprämie infrage kommt? Antworten finden Sie in unseren Artikeln zu förderfähigen E-Autos und Hybridfahrzeugen.
E-Auto-Prämie und Hybrid-Förderung beantragen: So geht es
Um die staatliche Hybrid- oder E-Auto-Prämie zu beantragen, muss der Kaufvertrag unterschrieben und das Fahrzeug zugelassen sein. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag lässt sich online auf dem BAFA-Portal stellen. Dort finden Sie außerdem weitere Hinweise zur BAFA-Förderung von Elektroautos und Plug-in-Hybriden und zu den einzureichenden Unterlagen. Um den Umweltbonus-Antrag korrekt auszufüllen, empfiehlt sich das Studium des dazugehörigen Merkblatts. Sobald der Antrag bearbeitet ist, überweist die BAFA den Betrag auf das angegebene Bankkonto.
Weitere Ersparnisse durch Anschaffung eines Elektroautos
Die Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Hybrid- oder E-Auto-Förderung sind bereits beträchtlich. Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten, Geld zu sparen.
100 EUR zusätzlich warten beim Erwerb eines Fahrzeugs mit einem akustischen Warnsystem für Fußgänger und Radfahrer (AVAS). Zahlreiche Modelle verfügen darüber bereits serienmäßig, andernfalls lohnt es sich als Extra. Ab dem 1. Juni 2021 wird diese Ausstattung übrigens Pflicht für alle neuen E- und Hybridfahrzeuge.
Bei reinen E-Autos (keine Hybridfahrzeuge) kommt zur einmaligen E-Auto-Prämie noch ein langfristiger Steuervorteil hinzu. Sie zahlen dafür zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuer. Eigentlich sollte diese Regelung nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung bis Ende 2020 gelten. Durch Corona kommt es auch hier zu einer Verlängerung, mindestens bis Ende 2025. Im Gespräch ist eine Frist bis Ende 2030.