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Wallbox-Förderung in Rheinland-Pfalz: Gut zu wissen


Für die Wallbox-Förderung in Rheinland-Pfalz existiert aktuell kein landesweites Programm. Das Bundesland verweist bei Zuschüssen für private Ladestationen auf die Förderprogramme der Kfw. Zu nennen ist hier in erster Linie das bundesweite KfW-Förderprogramm „Zuschuss 440“, das speziell auf private Wandladestationen abzielt. Doch es gibt auch noch weitere Möglichkeiten der Wallbox-Förderung in RLP. Welche das sind, verraten wir Ihnen hier.


Förderung durch Kommunen und Stromversorger


Auch wenn das Land Rheinland-Pfalz selbst auf eine Wallbox-Förderung verzichtet: Einzelne Kommunen beziehungsweise Energieversorger bieten zum Teil attraktive Zuschüsse.

Jedoch ist zu beachten, dass eine Doppelförderung durch den Bund und die öffentliche Hand innerhalb der Bundesländer manchmal ausgeschlossen ist. In solchen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen, um zu sehen, welche Förderung höher ausfällt. Auch Stromanbieter haben mitunter Klauseln gegen eine Bezuschussung durch ein zweites Unternehmen, etwa bei einem Vertragswechsel.

Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick über Möglichkeiten der Wallbox-Förderung in Rheinland-Pfalz für private Haushalte.


Stadtwerke Mainz AG


Kunden der Stadtwerke Mainz AG mit einem Öko-Stromvertrag dürfen sich über 400 EUR freuen, wenn sie eine Wallbox installieren. Diese muss eine Ladeleistung von mindestens 11 kW und einen Anschluss für einen Stecker Typ 2 besitzen. Den Bonus bekommen sofort, allerdings muss der Vertrag noch mindestens ein Jahr bestehen bleiben. Ansonsten verlangen die Stadtwerke eine anteilige Rückzahlung, entsprechend der tatsächlichen Vertragslaufzeit.


Verbandsgemeinschaft Wörrstadt


Sie bewohnen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung? Die Kommune belohnt den Kauf privater Wallboxen für selbst genutztes Wohneigentum mit einmalig 300 EUR. Zuschussfähig sind Wandladestationen mit einem Typ-2-Ladestecker oder einer Typ-2-Steckdose. Sie können den Antrag bis zu sechs Monate nach der Installation stellen. Der Nachweis erfolgt per Rechnungsdatum. Die Maßnahme im Rahmen des „Förderprogramms Elektromobilität“ läuft so lange, wie das vorgesehene Budget reicht. Die Förderrichtlinien vom 13. März 2019 schließen die gleichzeitige Förderung durch die KfW nicht aus.


Weitere Wallbox-Förderungen in RLP


Wie in den anderen Bundesländern gilt auch bei der Wallbox-Förderung in Rheinland-Pfalz: Während Programme auslaufen, kommen neue hinzu. Darüber hinaus gibt es spezielle Möglichkeiten der Förderung für Unternehmen und Organisationen, die wir hier nicht aufgelistet haben. Weitere Informationen finden Sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.


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