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Wallbox-Förderung in Niedersachsen: So sparen Sie Geld


Mit einer Ladestation an Ihrem privaten Stellplatz zu Hause laden Sie Ihr E-Auto schnell und komfortabel auf. Noch besser wäre es, wenn Sie sogar bei der Anschaffung der Ladestation zusätzlich Geld sparen. Das funktioniert – mit einer Wallbox-Förderung in Niedersachsen. Auf welche Zuschüsse Sie in diesem Bundesland Anspruch hast, verraten wir Ihnen hier.


Landesweite Förderung von Wallboxen in Niedersachsen


In puncto landesweiter Wallbox-Förderung in Niedersachsen für Privat sieht es eher mager aus: Aktuell gibt es keine Zuschüsse des Bundeslandes. Glücklicherweise besteht jedoch die Möglichkeit, auf das bundesweite Förderprogramm der KfW (Zuschuss 440) zurückzugreifen. Hier winkt ein Betrag von 900 EUR pro Ladepunkt an einem privat genutzten Stellplatz.

Anders verhält sich das Ganze, wenn Sie eine Ladestation für ein Unternehmen anschaffen möchtest – jedenfalls voraussichtlich: Niedersachsen sieht ein Budget von insgesamt 5,7 Millionen EUR vor, um in den nächsten Jahren den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Für die Jahre 2020 bis 2023 sind davon 2,3 Millionen EUR eingeplant. Dies soll die Förderung von Wallboxen in Niedersachsen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe einschließen. Die entsprechende Richtlinie soll noch 2020 erscheinen. Dies lässt einen möglichen Start zusammen mit dem Programm für öffentliche Ladepunkte ab dem 1. Januar 2021 vermuten. Eine eigene Förderseite des Wirtschaftsministeriums Niedersachsen existiert noch nicht.


Wallbox-Zuschuss in Niedersachsen durch Kommunen und Stromversorger


Zum Teil ist eine Wallbox-Förderung in Niedersachsen außerdem durch den jeweiligen Stromversorger, die Stadt oder die Kommune möglich. Bei Programmen der öffentlichen Hand empfiehlt sich grundsätzlich ein Blick auf das Kleingedruckte. Unter Umständen verbieten die Bedingungen eine gleichzeitige Förderung mit Mitteln des Landes oder des Bundes. Interessant sind insbesondere solche Angebote, die eine zusätzliche Bezuschussung durch die KfW nicht ausschließen.


Gemeinde Wallenhorst


Falls Sie in der Gemeinde Wallenhorst wohnen, können Sie sich glücklich schätzen: Die Kommune gewährt eine Zuwendung in Höhe von 300 EUR für Wallboxen auf Privatgrund. In den Genuss des Zuschusses kommen Käufer einer Ladestation mit 3,7 bis 22 kW – geleaste oder gemietete Geräte sind nicht förderfähig. Der Förderantrag ist nach der Installation durch einen Fachbetrieb einzureichen. Als Nachweise dienen die Rechnungen für die Wallbox und deren Montage.


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